Must-Have für die EPA: ESD-Schuhe
ESD-Schuhe leiten elektrostatische Aufladung über den Boden ab und müssen gemäß EN 61340-5-1 einen Durchgangswiderstand von unter 100 MOhm aufweisen. Die Qualifikation erfolgt nach EN 61340-4-3 unter definierten Testbedingungen. Klima, Verschmutzung, Bodenbeschaffenheit und Körperwiderstand beeinflussen die Ableitfähigkeit erheblich.
ESD-Beauftragte müssen regelmäßig prüfen, ob die Schutzwirkung erhalten bleibt. Der Bodenwiderstand darf die Funktion der Schuhe nicht beeinträchtigen – „Walking Tests“ bewerten das Zusammenspiel von Mensch, Schuh und Boden.
Zehenschutz für mehr Sicherheit
Je nach Anforderung können Sie die antistatischen ESD-Arbeitsschuhe mit oder ohne Zehenschutzkappe aus Stahl, Alu oder Composite Kunststoff erhalten.
- ESD-gerecht nach DIN EN 61340
- Dämpfung
- Hoher Tragekomfort
- SRC-Rutschhemmung
- Zertifiziert für orthopädische Einlagen

Rutschhemmung auf Boden aus Keramikfliesen mit SLS (Natriumlaurylsulfatlösung).
Rutschhemmung auf Stahlboden mit Gylcerol.
Rutschhemmung auf Boden aus Keramikfliesen mit SLS (Natriumlaurylsulfatlösung) und auf Stahlboden mit Glycerol (SRC=SRA+SRB).